Seit 1. April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die Leistungen der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene. Der gemeinsame Bundesausschuss hatte die Neugestaltung des Check-ups 2018 beschlossen. Damit setzte er eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz um, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet. Neu ist darüber hinaus, dass Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können. Außerdem wurde mit der Neugestaltung des Check-ups auch das Untersuchungsintervall angepasst. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte jetzt alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.
(Quelle: www.kbv.de)
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