Grippeschutzimpfung

 

Die Grippeschutzimpfung soll die echte Grippe verhindern oder im Verlauf abmildern. Vor harmlosen Infekten wie Erkältungen oder sogenannten grippalen Infekten schützt die Grippeimpfung nicht. Eine Empfehlung zur Grippeschutzimpfung besteht in Deutschland für Säuglinge, ältere Menschen, Menschen mit einem verminderten Immunsystem gleich welchen Ursprungs und Schwangere. Für Sachsen-Anhalt, gilt eine generelle Impfempfehlung für alle Bevölkerungsgruppen. Wer mit Geflügel und Wildtieren arbeitet, sollte sich ebenfalls vorsichtshalber impfen lassen.

Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten. 

Der richtige Zeitpunkt für die Grippeimpfung liegt im Herbst, also in der Zeit von Oktober bis November. Eine frühere Impfung ist nicht zu empfehlen. Sollten Sie einen Impfung verpasst haben ist auch noch Anfang des neuen Jahres ist eine Impfung noch sinnvoll, wenn sie bisher nicht erfolgt ist. In den vergangenen Jahren strecke sich die Grippesaison teilweise bis in den April hinein. Die Grippeschutzimfpung muss jedes Jahr durchgeführt werden, da sich die Erreger schon im Jahresrythmus so verändern, dass eine neuerliche Grippeimpfung erforderlich ist.

Wie bei allen anderen Impfungen sollte eine Abwägung zwischen Nutzen und Risiko vorgenommen werden. Gerne kommen wir hier ins Gespräch mit Ihnen. Selbstverständlich gibt es bei der Grippeimpfung, wie bei allen anderen Impfungen auch, klare Kontraindikationen. Wer beispielsweise gegen Hühnereiweiß allergisch ist oder auf Bestandteile des Impfstoffs reagiert, darf nicht geimpft werden. Das Präparat wird unter anderem durch bebrütete Hühnereiern gewonnen. Dennoch ist eine Grippeprävention auch für solche Menschen möglich. Die Pharmaindustrie stellte inzwischen vorbeugende Medikamente zur Verfügung.